Gigi vs. BPjM – Anmerkungen zur kürzlich erfolgten Indizierung der letzten Stadtmusikanten CD!

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Das Zeughaus hat einige Anmerkungen zur kürzlich erfolgten Indizierung der letzten Stadtmusikanten CD veröffentlicht, ich denke der Text spricht für sich und ich belasse es dabei weitere Worte zu verlieren. Viel Vergnügen bei lesen und lachen/weinen…

Im Rahmen geschäftlicher Werbung darf u.a. nicht darauf hingewiesen werden, daß ein Verfahren auf Indizierung anhängig gewesen ist (§ 15 Abs. 5 JuSchG). Das VG Köln MMR 2010, S. 578 machte davon in Bezug auf eine Musik-CD eine Ausnahme, wenn es sich um „sachlich-nüchterne Berichterstattung“ handelt.

BPjM indiziert GIGI & Die BRAUNEN STADTMUSIKANTEN CD “W. l. M.”
Coverversionen von Heinz-Rudolf Kunze und Hans-Eckardt Wenzel landen auf dem Index.

Hier ein paar Anmerkungen zur kürzlich erfolgten Indizierung:

Die Formulierungen sprechen wieder für sich selbst. Jeder, der die Lieder bzw.die genannte CD kennt, kann sich sein eigenes Urteil zu den folgenden Ausführungen der Behörde bilden.
Die Aussagen zu dem Lied über die Stadt Braunau seien hiermit aber noch besonders hervorgehoben ( “…die positive Darstellung der Stadt ist geeignet, einen positiven Bezug zur Person Adolf Hitlers anzunehmen..”!)

Zu den indizierten Coverversionen von Heinz Rudolf Kunze und Hans-Eckardt Wenzel sei noch gesagt, daß nur die Titel von GIGI indiziert sind, nicht aber automatisch die Originalversionen. Dazu müßte nämlich ein eigener neuer Indizierungsantrag gestellt werden.

Für das Lied “Sie werden kommen” erhielt H.E. WENZEL übrigens 2005 den Deutschen Liederpreis!

Aus dem Beschluß:

“Als indizierungserheblich stuft das Gremium folgende Titel ein:

04 W. L. M. (Heinz Rudolf Kunze)
05 A.
06 V. W. v.
07 S. w. k. (Wenzel)
08 F. F.
09 F. m. h.
11 W. g. d. u. a.

Das 12er Gremium ist dabei zu der Auffassung gelangt, dass die Liedtitel im Kontext der verfahrensgegenständlichen CD zum Rassenhass anreizen sowie den Nationalsozialismus und dessen Rassenlehre glorifizierende Aussagen aufweisen.

Die Titel 04, 05, 06, 07 und 08 befassen sich mit der Situation der hohen Zahl geflüchteter Menschen und deren Auswirkung. Den Liedtiteln ist gemeinsam, dass sie mit gegenüber geflücheteten Menschen bestehenden gestigerten Vorurteilen argumentieren und diese durch die einseitigen und kokussierten, zum Teil polemischen Aussagen massiv verstärken. So werden geflüchtete Menschen in den Liedtexten durchgängig als Kriminelle, Dealer, Terroristen oder Überbringer von Krankheiten und Seuchen dargestellt. Man unterstellt ihnen ferner, dass sie Sozialleistungen erschleichen, undankbar sind und über ihre berufliche Qualifikation täuschen. Eine feindselige Haltung vermag auch das Lied 05 zu erzeugen, das sich zwar nur mittelbar gegen die Gruppe der geflüchteten Menschen richtet, jedoch eine feindselige Haltung zu erzeugen geeignet ist, indem suggeriert wird, dass staatlicherseits keine Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen und -bewerber erfolgt und sich diese daher in ihrer Gesamtheit zu Unrecht in der hiesigen Gesellschaft aufhalten. Zudem wird der Anspruch auf Durchführung eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens in Abrede gestellt.

Der Titel 11 – “W. g. d. u. a.” betreibt zudem antisemitische Hetze. In der ersten Stophe wird ein Stereotyp und Voruteil genutzt, das allgemein mit der judenfeindlichen Hetze in Europa vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert in Verbindung gebracht wird. Demnach spielt die Strophe mit der Verschwörungstheorie, nach der “die Juden” die Finanzmärkte kontrollieren und beherrschen. Auch wenn das Wort “Juden” nicht expressiv verbis vorkommt, ist nur diese Interpretation hinsichtlich des verwendeten Surrogates “oi, oi, oi” naheliegend. Dass hier auf den naheliegenden Reim abgehoben wird, ergibt sich unzweifelhaft aus der Gesamtschau aller Strophen.

Der Titel 09 “F. m. h.” hat die Stadt Braunau am Inn zum Thema. Die damit verbundene Hommage an die Geburtsstadt Adolf Hitlers ist dabei im Ergebnis als Verteidigung und Werbung für die Führungspersönlichkeit des Nationalsozialismus zu verstehen. Bereits die uneingeschränkt positive Darstellung der Stadt ist geeignet, einen positiven Bezug zur Person Adolf hitlers anzunehmen. Durch die Textzeile “Atme die Geschichte, du wirst sie spüren ist dem Lied aber auch selbst der Bezug zum dritten Reich immanent. Auch der Titel 11 unterstützt die Auslegung des Titels im Hinblick auf eine Glorifizierung der Person Adolf Hitlers.

Nach Auffassung des Verfahrensbevollmächtigten zu 1) greift der Kunstvorbehalt jedenfalls im Hinblick auf die Coverversionen der Titel 04 “W. L. M.” und 07 “S. w. k.”, da diese von Künstlern mit anerkannt hohem Renommee stammten…

Auch das Covern von Liedern bekannter und anerkannter Künstler vermag hieran nichts zu ändern. Die Bewertung des Kunstgehalts hat im jeweiligen Gesamtkontext zu erfolgen. Die gecoverten Liedtitel “W. L. M.” und “S. w. k.” sind allein im Kontext der verfahrensgegenständlichen CD zu betrachten. Demnach kommt auch diesen Lieder kein die Belange des Jugendschutzes übersteigender Kunstgehalt zu. Die Verfahrensbeteiligte zu 1) hat die CD in ihrer Einlassungen als Konzept-CD bezeichnet, deren Ziel eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema “Flüchtlinge” sei. Damit sind die Lieder in einem anderen als dem ursprünglich gedachten Kontext vertont, mit der Folge, dass auch diese Lieder überwiegend dem Zweck dienen, die Wirkung der (jugendgefährdenden) Aussage zu erhöhen.

Author: Frontmagazin
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